»Zeit für ein ›Recht auf Vergessenwerden‹«
Pro Jahr erkranken in Deutschland ungefähr 16.500 junge Menschen zwischen 18 bis 39 Jahren an Krebs. Glücklicherweise können über 80 Prozent von ihnen geheilt werden. Doch das Stigma der Krebserkrankung lastet ihnen ein Leben lang an, und sie erfahren bei der Rückkehr in den Alltag Benachteiligungen. Ehemaligen Patientinnen und Patienten werden Versicherungsabschlüsse, Kreditaufnahmen, Verbeamtungen oder Adoptionen verwehrt. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und ihre Stifterin, die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V., kritisieren diese Diskriminierungen. Beide Organisationen fordern, das „Recht auf Vergessenwerden“ in Deutschland umzusetzen. Betroffene dürfen nach Genesung und Freiheit von Rückfällen, über die Zeit der Heilbewährung hinaus, nicht mehr benachteiligt werden. Über die Stiftungsseite können sich junge Krebspatienten vernetzen, Erfahrungen austauschen sowie sich über Rechte und gesetzliche Hintergründe informieren.