»Straßentiere im Urlaubsland«
Straßenhunde und -katzen sind in vielen Urlaubsländern allgegenwärtig. Reisende möchten oft helfen, doch die Mitnahme eines Tieres ist wegen der Aus- und Einreisebestimmungen schwierig. Für Drittländer gelten aufwändige Regelungen, aber auch in der EU sind Heimtierausweis, Mikrochip und Tollwutimpfung Pflicht. Letztere muss bei Einreise nach Deutschland mindestens drei Wochen zurückliegen und Tierkinder dürfen aufgrund von Impffristen erst ab der 15. Lebenswoche die Grenze passieren. Bei Verstößen drohen kostenpflichtige Quarantäne und Bußgelder. Statt einer Mitnahme kann man Anwohner, die Straßentiere versorgen, mit Futter unterstützen. Sinnvoll ist auch, kranke Tiere zum Tierarzt zu bringen oder Kastrationen zu finanzieren, um Vermehrung zu verhindern. Alternativ können auch Einheimische gegen Bezahlung mit der Tierbetreuung beauftragt oder lokale Tierschutzvereine unterstützt werden, die durch Kastrationsprogramme, Futterstellen und Aufklärung nachhaltig arbeiten.
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