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FOKUS: Heim & Garten

Juli 2022 stern Glücklich Zuhause

Tiny House, wie?

Laut einer Markstudie des Experten Christian Brecht in Zusammenarbeit mit dem Tiny House Verband gibt es ein stark steigendes Interesse an den besonders kleinen Häusern. Das Marktpotenzial für Minihäuser wird laut FAZ in der Studie auf rund 3,9 Milliarden Euro geschätzt: Knapp 60.000 potenzielle Bauherren könnten sich diesen Zahlen zufolge ein Tiny House für sich vorstellen. Laut Verband werden derzeit mehr als 500 Häuser von mehr als 75 Herstellern bundesweit gebaut. Es gebe beispielsweise mehr und mehr Singles beziehungsweise Haushalte mit nur einer Person. Das erhöhe den Bedarf an kleinen Wohnformen. Immer mehr Menschen machten sich zudem Gedanken über ein einfaches Leben und mehr Nachhaltigkeit. Eine große Mehrheit von Tiny-House-Herstellern hätten angegeben, dass „Minimalismus“ ein wichtiger Beweggrund für die Kunden sei. Die oft horrenden Preise für klassische Immobilien täten ihr übriges, um das Interesse an der Wohnform weiter anzufachen.

Juli 2022 stern Glücklich Zuhause

Rasen mähen, wann?

Der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass Rasenmähen nicht immer gestattet ist. Erlaubt ist das Mähvergnügen nur montags bis samstags zwischen 7 und 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten herrschen Ruhezeiten, so auch an Sonntagen und Feiertagen. An diesen Tagen dürfe nicht einmal ein Rasenkantenschneider oder andere motorisierte Gartengeräte zum Einsatz kommen. Sogar für bestimmte Mähroboter gilt das Einsatzverbot, Hinweise darauf finden sich den Herstellerangaben. Außerdem dürfen auch Grastrimmer, Laubbläser oder -sammler, Freischneider, Vertikutierer, Heckenschere, Motorhäcksler oder Motorhacken nur an Werktagen zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden, so Haus & Grund. Allerdings nur, wenn diese Geräte kein EU-Umweltzeichen haben. Ist es vorhanden, so dürfen sie ebenfalls werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden. Wer die Ruhezeiten nicht einhalte, müsse mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Juli 2022 stern Glücklich Zuhause

E-Schrott, wohin?

Seit 1. Juli gibt es neue Regeln für die Entsorgung von Elektroschrott. Darauf weist das Portal T-Online hin. Danach können ausgediente Elektrogeräte ab sofort nicht nur bei Händlern, sondern auch in größeren Lebensmittelgeschäften sowie Discountern abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Filialen auch Elektrogeräte verkaufen. Wichtig ist, dass die Kantenlänge des Geräts 25 Zentimeter nicht überschreitet. Also: Toaster, Fön, ein Handy oder Wasserkocher können Verbraucher:innen im Supermarkt oder Discounter abgeben, der diese dann fachgerecht entsorgt. Außerdem muss die die Filiale eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter haben und selbst Elektrogeräte verkaufen. Somit sind künftig auch zahlreiche Filialen von Aldi, Edeka, Rewe, Kaufland und anderen Unternehmen dazu verpflichtet, Elektroschrott von Ihren Kunden anzunehmen. Nicht nur der stationäre Handel muss Elektroschrott annehmen. Auch der Online-Handel ist künftig hierzu verpflichtet.