Zweites Leben
Der Toaster macht’s nach zwei Jahren plötzlich nicht mehr, die Waschmaschine kurz nach Garantieende, und der Staubsauger gibt jetzt auch auf. Und dann? Ist das wirklich die letzte Lösung, ab in den Elektroschrott, weil Reparieren angeblich teurer ist als Neukaufen? Damit soll endlich Schluss sein. Ab dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das neue Recht auf Reparatur, mit dem der Bundestag Ende Juni eine EU-Richtlinie umgesetzt hat. Hersteller von Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühlschränken, Smartphones und Tablets müssen ihre Geräte künftig auch nach Ablauf der Gewährleistung zu fairen Preisen reparieren, Ersatzteile und Werkzeug bereitstellen und dürfen keine technischen oder softwareseitigen Hürden mehr aufbauen. Wer sich für die Reparatur statt für ein neues Gerät entscheidet, bekommt sogar ein Jahr länger Gewährleistung. Einzig der Toaster vom Anfang bleibt vorerst außen vor. Denn Kleingeräte stehen noch nicht auf der Liste. Wenigstens bei den großen Geräten kommen jetzt keine hohen Kosten für Neues auf uns zu.