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Aktuelle Meldung

Dezember 2023 Brigitte Familienwelten

Bundeskabinett beschließt Kindergrundsicherung

Kinder- und Jugendarmut bleibt hierzulande ein ungelöstes Problem. Mit der Kindergrundsicherung soll das Existenzminimum von Kindern gedeckt und sichergestellt werden, dass alle Kinder unabhängig von ihrer familiären Situation die gleichen Chancen haben. Bisherige Hilfen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld für Kinder sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets werden zu einer Leistung zusammengefasst. Für alle Kinder wird es einen Garantiebetrag geben, der das heutige Kindergeld ablöst. Ärmere Familien erhalten zudem einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag. Der Anspruch darauf wird vom zuständigen Familienservice ermittelt. Die Kindergrundsicherung soll die Antragstellung für Leistungen vereinfachen und laut einem Beschluss des Bundeskabinetts erstmals 2025 ausgezahlt werden. Sie ist eine Leistungsverbesserung für einzelne Gruppen wie Alleinerziehende, aber nicht ausreichend, so Kritiker. Von den ursprünglich bezifferten zwölf Milliarden Euro jährlich für die Finanzierung sind nun 2,4 Milliarden vorgesehen.

Dezember 2023 Brigitte Familienwelten

Abschaffung Kinderreisepass

Für Reisen außerhalb der EU kann ab 1. Januar 2024 der bislang für Kinder unter zwölf Jahren gültige Kinderreisepass nicht mehr beantragt werden und wird durch den elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Diese beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre (danach 10). Allerdings nur, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann, was besonders im Baby- und Kleinkindalter schwierig sein wird. Der Reisepass kostet für Menschen unter 24 Jahren ermäßigt 37,50 Euro statt 60 Euro. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro). Der elektronische Reisepass macht weltweite Reisen in 190 Staaten visumfrei möglich. Für Kinder unter zehn Jahren gelten beim Passbild weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene und das Kind muss noch nicht selbst unterschreiben. Auch Fingerabdrücke werden noch nicht von den ganz Kleinen erfasst. Die Ausstellung des Passes kann zwischen vier und sechs Wochen dauern. 

Dezember 2023 Brigitte Familienwelten

Erleichterung beim Kinderkrankengeld

Das Kinderkrankengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihr krankes Kind betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Es wird von der Krankenkasse gezahlt und soll die finanziellen Einbußen durch den Ausfall des Einkommens teilweise ausgleichen – in der Regel mindestens 90 Prozent des Nettoverdienstes. Um das Kinderkrankengeld zu erhalten, muss das Kind gesetzlich krankenversichert sein und darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder eine Behinderung haben, die eine Pflege oder Betreuung nötig macht. Nach der ab 1. Januar 2024 geltenden Regelung können angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 15 Tage pro Jahr bei ihrem kranken Kind bleiben. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 30 Tage. Zudem soll der Arztbesuch erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig werden, durch den ärztlich attestiert wird, dass das Kind krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, eine Kindertagesstätte, Schule oder Ähnliches zu besuchen. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.