Bundeskabinett beschließt Kindergrundsicherung
Kinder- und Jugendarmut bleibt hierzulande ein ungelöstes Problem. Mit der Kindergrundsicherung soll das Existenzminimum von Kindern gedeckt und sichergestellt werden, dass alle Kinder unabhängig von ihrer familiären Situation die gleichen Chancen haben. Bisherige Hilfen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld für Kinder sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets werden zu einer Leistung zusammengefasst. Für alle Kinder wird es einen Garantiebetrag geben, der das heutige Kindergeld ablöst. Ärmere Familien erhalten zudem einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag. Der Anspruch darauf wird vom zuständigen Familienservice ermittelt. Die Kindergrundsicherung soll die Antragstellung für Leistungen vereinfachen und laut einem Beschluss des Bundeskabinetts erstmals 2025 ausgezahlt werden. Sie ist eine Leistungsverbesserung für einzelne Gruppen wie Alleinerziehende, aber nicht ausreichend, so Kritiker. Von den ursprünglich bezifferten zwölf Milliarden Euro jährlich für die Finanzierung sind nun 2,4 Milliarden vorgesehen.