Neue Minijob-Regeln
Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll zum 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen, zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro. Im Koalitionsvertrag heißt es: Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Außerdem tritt eine neue Regel für das unvorhersehbare Überschreiten der Minijob-Grenze in Kraft: In bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres darf es zu einer Überschreitung kommen. Diese darf bei maximal dem Doppelten der Minijob-Grenze liegen. Dadurch ergibt sich ein maximaler jährlicher Verdienst im Minijob in Höhe des 14-fachen der monatlichen Minijob-Grenze, also in Höhe von 7.280 Euro. Im Normalfall liegt die Minijob-Grenze bei 6.240 Euro jährlich. Man beachte: Bis zum 1. Oktober 2022 galt die Regelung, dass in maximal drei Monaten eines Zeitjahres unvorhersehbare Überschreitungen möglich waren; die Höhe der Überschreitungen in diesen Monaten war zudem unbegrenzt.