Themen & Trends

Staatshilfen und aktuelle Förderprogramme für den Mittelstand
Illustrationen: Jasmin Mietaschk
Illustrationen: Jasmin Mietaschk
J.W. Heidtmann Redaktion

NOVEMBERHILFE FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Die Bundesregierung unterstützt alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe, der sogenannten Novemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II FÜR KMU

Die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, wurde verlängert. Die so genannte Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezembe 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Anträge können durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwälte gestellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

Auch die Nachfolge ist bereits geregelt: Die Überbrückungshilfe III soll für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 Selbstständige und Unternehmen unterstützen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Teil der angekündigten Überbrückungshilfe III soll auch eine Betriebskostenpauschale für Solo- Selbstständige sein, die sogenannte Neustarthilfe. Solo-Selbstständige, die wenig Betriebskosten wie Miete oder Leasingraten haben, können aus diesem Topf bis zu 5.000 Euro erhalten. Allerdings startet dieses Programm erst Anfang 2021. Einzelheiten sind noch unklar.

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

FÖRDERPROGRAMM FAHRZEUGINDUSTRIE

Die Eckpunkte des neuen Förderprogramms „Zukunftsinvestitionenin der Fahrzeugindustrie“ wurden veröffentlicht. Das Programm mit einem Umfang von 2 Milliarden Euro soll den Transformationsprozess der Branche hin zu klimafreundlichen Antrieben, autonomem Fahren, einer digitalisierten Produktion und innovativen Datennutzung unterstützen. Insbesondere kleine und mittlere Zulieferunternehmen, die der Strukturwandel besonders herausfordert, sollen von der Förderung profitieren. Die drei Module umfassen zum einen die Modernisierung der Produktion Industrie 4.0), Forschung und Entwicklung für innovative Produkte und die Schaffung regionaler Innovationscluster. Alle drei Module werden Anfang2021 in Kraft treten.

www.bmwi.de

 

GRÜNER WASSERSTOFF

Aus erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff ist einer der Grundstoffe für eine klimafreundliche Industrie. Um dieser Technologie zum globalen Durchbruch zu verhelfen, hat die Bundesregierung den PtX-Hub („Power to X”) gegründet. Neben dem Bundesumweltministerium wird sich nun auch dasm Bundeswirtschaftsministerium daran beteiligen. Ziel ist es, Unternehmen und Wissenschaft zu vernetzen und so vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern die nachhaltige Produktion und den Einsatz von klimaneutralen Grund- und Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff voranzutreiben.

www.ptx-hub.org

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