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Sage und schreibe über 100.000 deutschsprachige digitale Gesundheitsanwendungen gibt es nach aktuellen Schätzungen bereits – ob als App fürs Smartphone oder Programm am Computer. Teil des „Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (DVG) ist es, solche Angebote möglichst schnell für Patienten nutzbar zu machen. Ein erster Schritt ist eine zügige Zertifizierung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Apps auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität prüft. Das soll in der Regel nicht länger als drei Monate dauern. Wird die Gesundheitsanwendung zugelassen, übernehmen gesetzliche Krankenkassen für ein Jahr die Kosten und der Hersteller muss einen konkreten gesundheitlichen Nutzen seines Produktes nachweisen. Ärzte dürfen die Apps dann auch verschreiben. Dazu sollen digitale Angebote zählen, die Patienten bei Diabetes, Bluthochdruck, in der Schwangerschaft oder bei psychischen Erkrankungen unterstützen.