Grundrente kommt
Am 1. Januar 2021 tritt das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Es handelt sich dabei aber nicht um einen Festbetrag, wie der Begriff suggeriert, sondern um einen Zuschlag zur Rente. Den soll erhalten, wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat. Die Höhe wird individuell bestimmt. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Durchschnittlich darf das Einkommen während des Berufslebens höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben. Etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland sollen vom Grundrentenzuschlag profitieren. Der Zuschlag wird sich voraussichtlich im Schnitt auf rund 75 Euro monatlich belaufen. Wer einen Anspruch hat, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt dann ebenfalls automatisch ab Mitte des kommenden Jahres.