Grenzen überwinden

Mit dem Grad der Internationalisierung steigt auch das Risiko von Forderungsausfällen. Es gibt aber Mittel und Wege, diese Risiken adäquat zu managen.
Illustration: Mario Parra
Illustration: Mario Parra
Juliane Moghimi Redaktion

Wenn Kunden innerhalb Deutschlands nicht zahlen, ist das zwar ärgerlich, aber in der Regel keine Katastrophe. Als Gläubiger hat das liefernde Unternehmen eine juristische Handhabe, um Forderungen durchzusetzen. Auch innerhalb der EU bewegen sich die Akteure in einem rechtlichen Rahmen, der die Interessen des Gläubigers schützt - nicht zuletzt durch das vor zehn Jahren eingeführte Europäische Mahnverfahren.

Schaut man aber zum Beispiel in die USA, sieht die Situation schon etwas anders aus. Dort ist etwa das Prinzip des Eigentumsvorbehalts, das auch innerhalb Europas teilweise an besondere Bedingungen geknüpft wird, praktisch unbekannt. Selbst ein entsprechender Vermerk in den AGBs des deutschen Unternehmens ist wirkungslos. Hinzu kommt, dass bei laufenden Insolvenzverfahren gegen US-amerikanische Unternehmen traditionell eher die Interessen des Zahlungsunfähigen gewahrt werden als die des ausländischen Gläubigers.

Außerhalb der EFTA- und NAFTA-Märkte wird die Situation noch unübersichtlicher. Wer zum Beispiel Geschäfte mit Unternehmen aus China macht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass nach chinesischem Verständnis ein geschlossener Vertrag lediglich ein Zwischenergebnis ist, das auch im Nachhinein noch an sich verändernde Gegebenheiten angepasst werden kann. In afrikanischen Ländern wiederum ist das Risiko plötzlich auftretender politischer Unruhen vergleichsweise hoch. Auch manche südamerikanische Staaten weisen Besonderheiten auf: So setzt beispielsweise die Gründung einer brasilianischen Limitada, also des Pendants zur deutschen GmbH, keinerlei Mindestkapital voraus.

Worüber sich hiesige Unternehmer grundsätzlich im Klaren sein müssen: Deutsches Recht ist nicht per se global durchsetzbar. Wenn ein deutsches Gericht den säumigen Kunden verurteilt, ist eine Vollstreckung des Urteils nur in denjenigen Ländern möglich, mit denen die EU ein Vollstreckungsabkommen geschlossen hat. Abhilfe kann hier eine Schiedsklausel im Vertrag schaffen, die festlegt, dass bei eventuellen Uneinigkeiten – etwa über die Qualität der Leistungserbringung – ein Schiedsgericht hinzugezogen wird. Die 157 Staaten, die die New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche mitunterzeichnet haben, werden einen solchen Schiedsspruch anerkennen.

Das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Forderungsausfällen ist die Vorkasse. Bei neuen Kunden oder sehr hohen Forderungen ist dies jedoch meist nicht möglich. In diesem Falle empfiehlt sich für die globale Forderungssicherung das unwiderrufliche Akkreditiv: ein abstraktes Zahlungsversprechen der Bank des ausländischen Kunden. Die Bank verpflichtet sich, im Fall der Fälle die Forderung zu begleichen, sofern der Lieferant alle Bedingungen erfüllt hat. Wer auf die zeitnahe Erfüllung seiner Zahlungsziele angewiesen ist, hat zudem die Möglichkeit des Factoring. Hierbei kauft ein Finanzdienstleister die ausstehenden Forderungen regresslos an und erhöht damit umgehend die Liquidität des deutschen Unternehmens. 

Nächster Artikel
Wirtschaft
Juni 2023
Natalie Schadl, Product Manager Software Solutions bei Grenzebach
Beitrag

»Wir heben den Datenschatz«

Grenzebach automatisiert Fertigung und Logistik. Eine neue Softwarelösung erlaubt die zentrale Auswertung von Daten aus der Intralogistik.