Gut abgesichert

Der Privatanteil in der Altersvorsorge und bei der Absicherung im Krankheitsfall wächst stetig. Wie sieht ein guter Vorsorgemix aus?
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Illustration: Irene Sackmann
Mirko Heinemann Redaktion

In den letzten Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen immer stärker eingeschränkt. Der Privatanteil ist gewachsen, vielerorts garantieren erst komplexe Zusatzversicherungen einen Rundum-Schutz. Welche Versicherungen sinnvoll sind, wie man am besten für das Alter vorsorgt, das müssen auch Angestellte heute selbst entscheiden. Eine wachsende Bedeutung erhalten dabei betriebliche Modelle.


Pflichtversicherungen für Angestellte sind die Gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Anteil des Arbeitnehmers zieht der Arbeitgeber vom Bruttogehalt ab. Die Gesetzliche Rentenversicherung beinhaltet neben der Altersvorsorge auch einen Baustein Erwerbsminderungsrente.



Krankheit und Pflege

Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenfalls Pflichtversicherungen. Die meisten Arbeitnehmer sind Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Neben dem Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche Behandlung beinhaltet die Pflichtmitgliedschaft auch einen Anspruch auf Krankengeld – also der Lohnfortzahlung nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit.


Die Krankenkasse ist frei wählbar, jede Kasse steht branchenübergreifend jedem offen. Viele Unternehmen setzen auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV), um die Mitarbeiter zu binden und ihr Unternehmen für qualifizierte Fachkräfte attraktiv zu machen. Mitarbeiter können von höheren Einzelleistungen profitieren, einer besseren Vorsorge oder besseren Konditionen für Zusatzversicherungen, etwa für Zahnersatz oder einer Vorzugsbehandlung im Krankenhaus. Scheiden Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, können sie in der Regel die Versicherung zu den Bedingungen der Einzelversicherung fortführen.


Wer mehr als 54.900 Euro im Jahr verdient (Versicherungspflichtgrenze), kann zu einer Privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Wer einmal in die PKV gewechselt ist, kommt aber nur schwer wieder zurück in die Gesetzliche. Versicherten über 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV gesetzlich verwehrt. Auch, wessen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann nicht zurück.


Eine Krankenzusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn eine Vorzugsbehandlung im Krankenhaus gewünscht wird. Es gibt auch die Möglichkeit, sich mit einer Zusatzversicherung alternative Behandlungen erstatten zu lassen; Heilpraktikerbehandlungen werden von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Außerdem kann mit zunehmendem Alter eine Zusatzversicherung für Zahnersatz sinnvoll sein.


Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist sinnvoll. Sie schützt vor krankheitsbedingtem Ausfall und sollte eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung umfassen. Wer im außereuropäischen Ausland unterwegs ist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die GKV übernehmen nicht alle Kosten, beispielsweise für die Rückholung. Eine Rechtsschutzversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn man Rechtsansprüche gerichtlich durchsetzen möchte – etwa im Verkehr, im Arbeitsleben, gegenüber den Nachbarn, einer Versicherung, dem Vermieter oder dem Mieter.



Betriebliche Altersvorsorge

Top-Unternehmen legen Wert darauf, ihre Mitarbeiter mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zusätzlich abzusichern. Der klassische Fall ist eine Pensionszusage direkt vom Arbeitgeber: Er verpflichtet sich zu einer Rentenzahlung an den Arbeitnehmer. Das Geld stammt aus dem Betriebsvermögen. Risiken bestehen bei einer Insolvenz des Unternehmens. Alternative wäre etwa ein Pensionsfonds: Hier hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf vertraglich vereinbarte Leistungen. Für die Einzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen kann die Riester-Förderung genutzt werden.


Bei der so genannten „Entgeltumwandlung“ kann jeder Arbeitnehmer Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln und sich so eine Zusatzrente aufbauen. Arbeitgeber, die sich mit Einzahlungen beteiligen, können die Aufwendungen steuerlich geltend machen. Oftmals wird solch ein Modell mit einer Direktversicherung verknüpft. Bis zu 4.704 Euro vom Jahresbrutto können Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei in die betriebliche Altersversorgung stecken.


Viele Arbeitnehmer können sich zusätzlich in einer Pensionskasse absichern. Das sind betriebs- oder branchenspezifische Versicherungsunternehmen, die sich auf betriebliche Altersvorsorge spezialisiert haben. Organisiert sind sie entweder als Vereine oder als Aktiengesellschaften: Versicherungsvereine beruhen auf Gegenseitigkeit, Aktiengesellschaften investieren die Einlagen. Außerdem gibt es das Modell der Unterstützungskasse, bei dem sich mehrere Unternehmen zusammenschließen, um ihren Arbeitnehmern eine Betriebsrente zahlen zu können.


Eine zusätzliche private Altersvorsorge kann in Form einer Riester-Rente, eines Fondsparplans oder einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Allerdings sollte man sich gut überlegen, wie viel Geld man bereit ist, in solche Zusatzversicherungen zu investieren. Damit Altersvorsorge ihren Sinn erfüllen kann, sollte sie so ausgestaltet sein, dass man sie auf jeden Fall bis zum Bezugstermin bedienen kann. Wer höhere Ausgaben erwartet, etwa Schulden für eine Immobilie tilgen muss, wer mit Arbeitslosigkeit rechnet, einer Scheidung oder höheren Aufwendungen für die Ausbildung der Kinder, sollte ausreichend Puffer einplanen.

 


Zusatzversicherungen

Sinnvoll ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht Schäden, die man gegenüber anderen anrichtet. Es gibt inzwischen sogar Anbieter, die Schutz für den Fall anbieten, dass jemand anderes den Versicherungsnehmer schädigt, jedoch selbst nicht in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen (Ausfalldeckung). Eine Zusatzversicherung über den Basischutz hinaus wird in besonderen Fällen notwendig: wenn man Hausbesitzer wird, Tiere hält, oder ein Auto fährt.


Faustregel: Je weniger Vermögen man zur Begleichung etwaiger Schäden zur Verfügung hat, desto umfassender sollte der Versicherungsschutz sein. Das gilt für Krankheit, Zahnersatz, Alter, Berufsunfähigkeit wie auch für Sachschäden.

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